- Inländerin
- Ịn|län|de|rin
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Inländerin — Ịn|län|de|rin, die; , nen: w. Form zu ↑ Inländer. * * * Ịn|län|de|rin, die; , nen: w. Form zu ↑Inländer … Universal-Lexikon
Staatsangehörigkeit — (Indigenat), das Verhältnis der Untertänigkeit unter eine bestimmte Staatsgewalt. In Staatenverbindungen, bei denen direkte Beziehungen der Einzelnen auch zur Gesamtheit (Bund, Reich) bestehen, wird von Staats und Bundes (Reichs ) Angehörigkeit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… … Pierer's Universal-Lexikon
Johanniterorden — (später Rhodiser und Malteserorden). Die Anfänge dieses ersten und ältesten geistlichen Ritterordens sind in Dunkel gehüllt. Nach den besten Quellen gründete Karl d Gr. in Jerusalem südlich und gegenüber von der heiligen Grabeskirche, auf dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon